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   VG Hamburg, 18.01.2021 - 9 AE 5272/20   

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VG Hamburg, 18.01.2021 - 9 AE 5272/20 (https://dejure.org/2021,74970)
VG Hamburg, Entscheidung vom 18.01.2021 - 9 AE 5272/20 (https://dejure.org/2021,74970)
VG Hamburg, Entscheidung vom 18. Januar 2021 - 9 AE 5272/20 (https://dejure.org/2021,74970)
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  • milo.bamf.de

    AsylG, § 80
    Afghanistan: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien

 
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  • VG Karlsruhe, 14.09.2020 - A 9 K 3639/18

    Rückführung nach Italien trotz der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Hamburg, 18.01.2021 - 9 AE 5272/20
    So weit Italien zu Beginn der Pandemie stärker als andere Mitgliedstaaten betroffen war, kann zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (§ 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG), nicht davon ausgegangen werden, dass die daraus resultierenden Auswirkungen ein Aus maß erreicht hätten, die eine abweichende Bewertung der Sachlage im Vergleich zu der Situation vor Beginn der Pandemie gebieten würden (vgl. VG Magdeburg, Beschl. v. 1.12.2020, 7 B 375/20, juris Rn. 38; VG Karlsruhe, Urt. v. 14.9.2020, A 9 K 3639/18, juris.

    Auch wenn die Anträge kompliziert sind und die Migranten zu Niedriglöhnen arbeiten (https://de.euronews.com/2020/07/02/italien-migranten-leben-am-rande-der-ausbeutung), deutet dies darauf hin, dass die italienische Regierung bemüht ist, auf die Krise zu reagieren und den Flüchtlingen nicht gleichgültig gegenübersteht (VG Karlsruhe, Urt. v. 14.9.2020, A 9 K 3639/18, juris Rn. 44; VG Freiburg, Urt. v. 19.8.2020, A 10 K 3159/18, juris Rn. 46).

  • VG Hamburg, 07.06.2019 - 9 AE 1416/19

    Keine systemischen Schwachstellen im Asylsystem Italiens bezüglich nicht zum

    Auszug aus VG Hamburg, 18.01.2021 - 9 AE 5272/20
    (2) Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, dass dem Antragsteller in Italien nach einer Zuer kennung des internationalen Schutzstatus eine Verletzung von Art. 3 EMRK aufgrund der dortigen Lebensumstände international Schutzberechtigter drohte (zu diesen s. VG Ham burg, Beschl. v. 7.6.2019, 9 AE 1416/19, juris Rn. 22 ff.).

    Besonders verletzlichen Personen, die vollständig auf öffentliche Unterstützung angewiesen sind, kann dies jedoch aufgrund zur Existenzsicherung unzu reichender staatlicher Unterstützungsleistungen drohen (VG Hamburg, Beschl. v. 7.6.2019, 9 AE 1416/19, juris Rn. 22).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Hamburg, 18.01.2021 - 9 AE 5272/20
    Nur dann, wenn ernsthaft zu befürchten wäre, dass das Asylverfahren und die Aufnahme bedingungen im eigentlich zuständigen Mitgliedstaat systemische Mängel aufweisen, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der an diesen Mitgliedstaat überstell ten Asylbewerber im Sinne von Art. 4 EU-Grundrechtecharta implizieren, dürfte die Über stellung nicht erfolgen (zur Dublin II-VO: EuGH, Urt. v. 21.12.2011, C-411/10 u. C-493/10, juris Rn. 86, 106; daran anknüpfend im Hinblick auf die Dublin III-VO: EuGH, Urt. v. 19.3.2019, C-163/17, juris Rn. 85 f.; diese Rechtsprechung hat in Art. 3 Abs. 2 UAbs. 2 Dublin III-VO ihren ausdrücklichen Niederschlag gefunden).

    Dabei ist es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union gleichgül tig, ob es zum Zeitpunkt der Überstellung, während des Asylverfahrens oder nach dessen Abschluss dazu kommt, dass die betreffende Person aufgrund ihrer Überstellung an den zuständigen Mitgliedstaat einem ernsthaften Risiko ausgesetzt wäre, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erfahren (EuGH, Urt. v. 19.3.2019, C-163/17, juris Rn. 88).

  • VG Hamburg, 04.03.2019 - 9 AE 5844/18

    Überstellung im Dublin-Verfahren nach Italien nach Erlass des Salvini-Dekrets

    Auszug aus VG Hamburg, 18.01.2021 - 9 AE 5272/20
    (a) Dublin-Rückkehrern stehen während des Asylverfahrens im staatlichen italienischen Unterkunftssystem Unterkünfte in hinreichender Zahl zur Verfügung (VG Hamburg, Beschl. v. 4.3.2019, 9 AE 5844/18, juris Rn. 10 ff.).

    (c) Es liegen auch unter Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit des Antragstellers als zweieinhalbjähriges Kind keine durchgreifenden Anhaltspunkte dafür vor, dass seine Un terbringung in einer italienischen Erstaufnahmeeinrichtung wegen der dortigen Verhältnisse gegen Art. 3 EMRK verstieße (VG Hamburg, Beschl. v. 4.3.2019, 9 AE 5844/18, juris Ls. u. Rn. 23).

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2018 - 10 LB 109/18

    Anerkannte Schutzberechtigte; Aufnahmebedingungen; Flüchtlinge; Italien;

    Auszug aus VG Hamburg, 18.01.2021 - 9 AE 5272/20
    Allerdings kann angesichts der Zahl von ca. 10.000 obdachlosen Asylsuchenden und international Schutzberechtigten nicht davon ausgegangen werden, dass der größte Teil der anerkannten international Schutzberechtigten obdachlos wäre (vgl. auch OVG Lüne burg, Urt. v. 6.4.2018, 10 LB 109/18, juris Rn. 46).
  • OVG Hamburg, 03.12.2010 - 4 Bs 223/10

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, inlandsbezogenes

    Auszug aus VG Hamburg, 18.01.2021 - 9 AE 5272/20
    Dies ist der Fall, wenn die Abschiebung rechtlich zulässig und tatsächlich möglich ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 3.12.2010, 4 Bs 223/10, juris Rn. 10).
  • OVG Hamburg, 05.12.2018 - 1 So 108/18

    Entscheidung des Senats über die Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Auszug aus VG Hamburg, 18.01.2021 - 9 AE 5272/20
    Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hatte nach den obigen Ausführungen trotz des anzulegenden großzügigen Maßstabs, der nur eine gewisse Erfolgswahrscheinlichkeit voraussetzt (OVG Hamburg, Beschl. v. 5.12.2018, 1 So 108/18, juris Rn. 12), keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VG Freiburg, 19.08.2020 - A 10 K 3159/18

    Möglichkeit der Überstellung nach Italien trotz Einführung des Bürgergelds und

    Auszug aus VG Hamburg, 18.01.2021 - 9 AE 5272/20
    Auch wenn die Anträge kompliziert sind und die Migranten zu Niedriglöhnen arbeiten (https://de.euronews.com/2020/07/02/italien-migranten-leben-am-rande-der-ausbeutung), deutet dies darauf hin, dass die italienische Regierung bemüht ist, auf die Krise zu reagieren und den Flüchtlingen nicht gleichgültig gegenübersteht (VG Karlsruhe, Urt. v. 14.9.2020, A 9 K 3639/18, juris Rn. 44; VG Freiburg, Urt. v. 19.8.2020, A 10 K 3159/18, juris Rn. 46).
  • VG Minden, 13.11.2019 - 10 K 2275/19

    Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende Familie Grundsatz des gegenseitigen

    Auszug aus VG Hamburg, 18.01.2021 - 9 AE 5272/20
    Die Bedingungen in den anderen beiden bewertete sie hingegen als sehr kritisch für Kinder, da teilweise nur wenig Platz zur Verfügung gestanden habe (vier alleinerziehende Mütter mit ihren vier Kindern in einem Zimmer), die Familienbereiche räumlich nicht hinreichend von den Unterkünften der anderen Asylbewerber getrennt gewesen seien, der Zustand der sa nitären Einrichtungen unzureichend gewesen sei und es an spezieller Ausstattung für Kin der (Spielzeug oder separater Raum zum Spielen) gefehlt habe (Romer, Schweizerische Flüchtlingshilfe, 13.11.2019, Protokoll der Aussage als Sachverständige vor dem VG Minden in dem Verfahren 10 K 2275/19.A, S. 8 ff.).
  • VG Magdeburg, 01.12.2020 - 7 B 375/20

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren gegen Abschiebungsanordnung nach Italien

    Auszug aus VG Hamburg, 18.01.2021 - 9 AE 5272/20
    So weit Italien zu Beginn der Pandemie stärker als andere Mitgliedstaaten betroffen war, kann zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (§ 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG), nicht davon ausgegangen werden, dass die daraus resultierenden Auswirkungen ein Aus maß erreicht hätten, die eine abweichende Bewertung der Sachlage im Vergleich zu der Situation vor Beginn der Pandemie gebieten würden (vgl. VG Magdeburg, Beschl. v. 1.12.2020, 7 B 375/20, juris Rn. 38; VG Karlsruhe, Urt. v. 14.9.2020, A 9 K 3639/18, juris.
  • VG Arnsberg, 09.07.2020 - 5 K 2904/18
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

  • VG Minden, 13.11.2019 - 10 K 7608/17

    Schutzberechtigte, anerkannte Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende

  • VG Minden, 13.11.2019 - 10 K 2747/19

    Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende Familie Grundsatz des gegenseitigen

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